Die 3 Phasen des debcash-Forderungsmanagements
debcash: Vorgerichtliches Verfahren
Unser Ziel ist es, Ihre Forderungen bereits im vorgerichtlichen Verfahren zu
realisieren. Dies gelingt uns in mehr als 70 Prozent aller Fälle. Nicht zuletzt
wegen des guten Kontaktes, den wir zu Ihrem Schuldner über Telefoninkasso im
In- und Outbound-Verfahren aufbauen. So geben wir dem Säumigen die Möglichkeit,
uns entweder aktiv zu kontaktieren oder wir setzen uns nach ergebnisloser
Mahnung mit ihm telefonisch in Verbindung. Ihr Vorteil: Ihre Geschäftsbeziehungen
werden nicht belastet und Sie sparen die Kosten für eine gerichtliche
Auseinandersetzung.
debcash: Gerichtliches Verfahren
Sollte sich ein gerichtliches Verfahren nicht vermeiden lassen, leiten wir
dieses in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten ein und übernehmen
für Sie das komplette Procedere: von der kaufmännischen Bewertung über die
Beantragung des Mahnbescheides bis zur Vollstreckung. Auch die Ermittlung
und Feststellung pfändbarer Vermögenswerte gehört zu unseren
Aufgaben. Selbstverständlich handeln wir in enger Absprache mit Ihnen und
bleiben auch während des gerichtlichen Verfahrens in engem Kontakt mit Ihrem
Schuldner.
debcash: Monitoring
Selbst wenn das Urteil nicht direkt vollstreckt werden kann, bleibt die
Forderung 30 Jahre gültig. Aufgrund permanenter Überwachung sind wir stets
über die Finanzlage des Schuldners informiert und leiten bei wirtschaftlichen
Veränderungen einen erneuten Vollstreckungsversuch ein. Denn wir vertreten Ihre
Interessen und passen den richtigen Zeitpunkt ab, um Ihre Forderungen auch nach
Jahren noch realisieren zu können. Die Kosten der Überprüfung und Überwachung
trägt debcash. Im Erfolgsfall erheben wir lediglich eine Provision.
...